Allgemeine Geschäftsbedingungen

[Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache veröffentlicht, das Folgende ist eine automatische Internetübersetzung ins Deutsche.]

Definitionen

Arbin: Arbin Safety Products BV mit Sitz in Eindhoven (Doornakkersweg 18, 5642 MP Eindhoven, Niederlande) unter der KvK-Nummer: 89014545 und mit der Umsatzsteuernummer: NL864853671B01.
Auftraggeber: die Person, mit der Arbin einen Vertrag geschlossen hat.
Parteien: Arbin und der Kunde zusammen.

Artikel 1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Arbin.
  2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.
  4. Arbin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  5. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

Artikel 2: Preise

  1. Alle von Arbin verwendeten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Transport- oder Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
  2. Alle von Arbin für seine Produkte verwendeten Preise, die auf seiner Website oder auf andere Weise bekannt gegeben werden, können von Arbin jederzeit geändert werden.
  3. Erhöhungen der Selbstkostenpreise von Produkten oder Teilen davon, die Arbin zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
  4. Wenn der auf der Website angegebene Preis nicht korrekt ist, behält sich Arbin das Recht vor, den Kunden zu benachrichtigen und den Verkauf über den Webshop aufzulösen.

Artikel 3: Zahlungen und Zahlungsfrist

  1. Die Zahlungsfristen gelten als strenge Zahlungsfristen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, von Rechts wegen in Verzug ist, ohne dass Arbin den Auftraggeber mahnen oder in Verzug setzen muss.

Artikel 4: Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung

  1. Wenn der Abnehmer in Verzug ist, schuldet er Arbin außergerichtliche Inkassokosten und eventuellen Schadenersatz.
  2. Wenn der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, nachdem er von Arbin über die verspätete Zahlung in Kenntnis gesetzt wurde und Arbin dem Abnehmer eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seine Zahlungsverpflichtungen noch zu erfüllen, schuldet der Abnehmer nach der Nichtzahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist gesetzliche Zinsen auf den geschuldeten Betrag.

Artikel 5: Pfandrecht

  1. Arbin kann sich auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall Produkte des Abnehmers zurückbehalten, bis der Abnehmer alle offenen Rechnungen gegenüber Arbin beglichen hat.
  2. Arbin haftet niemals für Schäden, die dem Abnehmer durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

  1. Arbin bleibt Eigentümer aller gelieferten Produkte, bis der Abnehmer alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Arbin aufgrund des mit Arbin geschlossenen Vertrags vollständig erfüllt hat, einschließlich der Forderungen wegen Nichterfüllung.
  2. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Arbin seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
  3. Wenn Arbin sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und Arbin ist berechtigt, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern.

Artikel 7: Lieferfrist

  1. Die von Arbin angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Abnehmer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Lieferfrist beginnt in dem Moment, in dem der Abnehmer den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen hat und von Arbin eine (elektronische) Bestätigung erhalten hat.
  3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit gibt dem Abnehmer kein Recht auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags.

Artikel 8: Verpackung und Versand

  1. Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Kunde dies vor der Annahme des Produkts durch den Spediteur oder den Zusteller vermerken lassen, andernfalls kann Arbin nicht für Schäden haftbar gemacht werden.
  2. Wenn der Kunde selbst für den Transport eines Produkts sorgt, muss er Arbin vor dem Transport jede sichtbare Beschädigung der Produkte oder der Verpackung melden, andernfalls kann Arbin nicht für einen Schaden haftbar gemacht werden.

Artikel 9. Gewährleistung

  1. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der Lieferung, es sei denn, aus der Art der gelieferten Ware ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  2. Die Garantie in Bezug auf Produkte gilt nur für Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.
  3. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß und Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Nachlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden verursacht wurden, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  4. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Dritten, der das Produkt im Namen des Kunden entgegennimmt, gelangen.
  5. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Transportkosten, zu Lasten des Kunden.

Artikel 10. Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von Arbin geliefertes Produkt oder eine von Arbin erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel zu prüfen.
  2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise aus dem Vertrag erwarten konnte, muss der Kunde Arbin so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels, darüber informieren.

Artikel 11. Inverzugsetzung

  1. Der Abnehmer hat Arbin schriftlich in Verzug zu setzen.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Abnehmers, dass eine Inverzugsetzung tatsächlich (rechtzeitig) bei Arbin eingeht.

Artikel 12. Haftung von Arbin

  1. Arbin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Eigentümer, dem Benutzer, anderen Personen, die das Produkt benutzen, oder Dritten direkt oder indirekt durch unsachgemäßen Gebrauch, Wartung und Service, einschließlich unsachgemäßer Verwendung und Auswahl, sowie durch Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung und/oder unsachgemäße oder nicht von Arbin oder den von Arbin benannten Personen und Stellen durchgeführte Reparaturen und Wartungen entstehen.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen seiner beruflichen Tätigkeit zu befolgen und sein Personal im Umgang mit den Arbin-Produkten gemäß der Gebrauchsanweisung zu schulen.
  3. Arbin haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
  4. Wenn Arbin für einen Schaden haftbar ist, haftet Arbin nur für direkte Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
  5. Arbin haftet niemals für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
  6. Wenn Arbin haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Zahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft beschränkt sich die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  7. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen sind nur indikativ und gelten nur annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder eine Aussetzung irgendeiner Verpflichtung sein.
  8. Arbin liefert Produkte, die Komponenten enthalten können, die unter die WEEE-Richtlinie fallen. (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) fallen. Arbin überträgt alle Anforderungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Behandlung, das Recycling, die Sammlung und die verantwortungsvolle Entsorgung bei der Entsorgung an den Kunden.

Artikel 13. Rücktrittsrecht

  1. Der Abnehmer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Arbin schuldhaft mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, es sei denn, dass ein solcher Verzug aufgrund seiner besonderen Art oder seiner geringen Bedeutung die Auflösung nicht rechtfertigt.
  2. Arbin hat das Recht, den Vertrag mit dem Abnehmer aufzulösen, wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder wenn Arbin Kenntnis von Umständen hat, die die Befürchtung begründen, dass der Abnehmer nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

Artikel 14. Höhere Gewalt

  1. Neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Versäumnis von Arbin bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Abnehmer nicht auf eine vom Willen von Arbin unabhängige Situation zurückgeführt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer ganz oder teilweise verhindert wird oder durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer vernünftigerweise nicht von Arbin verlangt werden kann.
  2. Zu den in Absatz 1 genannten Fällen höherer Gewalt gehören auch – aber nicht nur -: Ausnahmezustände (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Versäumnisse und höhere Gewalt von Lieferanten, Zulieferern oder anderen Dritten; unerwartete Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computer und Telekommunikation; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  3. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, die dazu führt, dass Arbin eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Arbin sie wieder erfüllen kann.
  4. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage gedauert hat, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich auflösen.
  5. Im Falle höherer Gewalt schuldet Arbin keine (Schadens-)Entschädigung, auch dann nicht, wenn ihr durch die höhere Gewalt ein Vorteil entsteht.

Artikel 15. Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Eine Bestimmung, die nichtig oder anfechtbar ist, wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Arbin bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

Artikel 16. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Jeder Vertrag zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem Arbin seinen Sitz/Praxis/Niederlassung hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Version 17. Oktober 2023.